Die Post hat keine Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung verbilligt und so durch unerlaubte Preisnachlässe den Wettbewerb verzerrt. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Postkommission PostCom. Es gebe gute Gründe, dass die Post 2018 für Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung einen Verlust von 198 Millionen Franken ausgewiesen habe.
Dieser Umstand hatte die PostCom zu vertieften Abklärungen über einen allfälligen Verstoss gegen das Quersubventionierungsverbot veranlasst, wie sie am Dienstag mitteilte. Zu diesem Zweck verlangte sie von der Post den sogenannten Nachweis im Einzelfall. Die Post musste für spezifische Dienstleistungen und Produkte darlegen, dass sie keine unzulässigen Quersubventionierungen vorgenommen hat.
Postfinance und Postauto als Gründe für Verlust
Die Prüfung der PostCom ergab, dass das negative regulatorische Ergebnis aus drei Gründen zustande kam: Erstens hätten das bestehende Niedrigzinsniveau und die Höhe der kalkulatorischen Zinsen bei Postfinance auf das Ergebnis gedrückt. Eine Rolle gespielt habe auch der Verlust wegen der Subventionsrückzahlungen bei Postauto. Schliesslich habe es Verluste bei Drittprodukten im Bereich Postnetz gegeben.
Damit die Post die Grundversorgung selbsttragend gewährleisten kann, besitzt sie im Gegenzug das Monopol auf der Beförderung von Briefen bis 50 Gramm. Dafür erhält sie keine Subventionen. Die Erlöse aus dem Monopol darf die Post einzig dazu verwenden, um die Kosten der Grundversorgungsaufträge zu decken. Es ist ihr untersagt, aus diesen Erlösen Dienstleistungen ausserhalb des Grundversorgungsauftrags zu finanzieren.
(sda/gku)