Die Schweiz und Grossbritannien haben am Montag in London ein befristetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (SMA) unterzeichnet. Dieses regelt ab dem 1. Januar 2021 den gegenseitigen Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern wie etwa Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren.
Dieses Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland wurde nötig, da ab Januar wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich finde, schrieb das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung.
Meldeverfahren gilt weiterhin
Konkret behält die Schweiz gegenüber Grossbritannien das bereits bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer bis 90 Tage pro Jahr bei. 2019 gab es 3800 solche Registrierungen aus dem Königreich.
Auf Seiten Grossbritanniens erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz in über 30 Dienstleistungssektoren: Damit erhalten Dienstleistungserbringer aus der Schweiz den Zugang für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten.
Ausserdem gewährt London weitere Vorzugsbedingungen: Schweizer Dienstleistungserbringer unterliegen keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung und brauchen keinen Nachweis von Englischkenntnissen.
Regeln gelten für Hochqualifizierte
Der Zugang zum britischen Markt beschränkt sich jedoch aktuell auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau. Das Vereinigte Königreich hat sich jedoch «im Rahmen eines Briefwechsels verpflichtet, die Anerkennung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen neu zu beurteilen».
Unterzeichnet wurde das auf zwei Jahre befristete Abkommen von Bundesrat Guy Parmelin und Elizabeth Truss, britische Ministerin für internationalen Handel. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen. Das Abkommen wird ab 1. Januar 2021 vorläufig angewendet, da das Parlament dieses noch genehmigen muss.
(awp/mbü)