Unter den Überprüften waren bekannte Marken. Alle zwölf Anbieter haben gemäss der Überprüfung im Frühling 2023 die automatische Weiterleitung vom ausländischen zum Schweizer Online-Shop aufgehoben oder die Aufhebung zugesichert, wie der Konsumentenschutz am Donnerstag mitteilte.

Seit dem Inkrafttreten des Geoblocking-Verbots erhielt der Konsumentenschutz rund tausend Meldungen über Shops, die dagegen verstossen haben. Darunter waren viele Mehrfachmeldungen.

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Nach Auswertung der Meldungen kontaktierte der Konsumentenschutz zwölf Shops in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, die mutmasslich gegen das Gesetz verstossen haben. Alle praktizierten die automatische Weiterleitung von einer oder mehreren Webseiten auf eine schweizerische.

Bei den fünf Anbietern Blacksocks, Calida, Hess Natur, Nespresso und Strellson/Joop liess sich die ausländische Webseite nur aufrufen, indem man etwa das Länderkürzel am Ende der Adresse änderte. Bei sieben Anbietern (BEA Antriebstechnik, Biber-Versand, Braun Büffel, ECO Brotbox, Faie, Inkster, Repeat Cashmere) war der Aufruf der ausländischen Webseite nur mit einem VPN-Client unter einem simulierten ausländischen Standort möglich.

Der Konsumentenschutz schrieb allen zwölf Anbietern. Wie die Stiftung meldete, beendeten die Shops daraufhin diese Praxis oder sicherten zu, dies bald zu tun. Andere Anbieter stoppten die Praxis bereits 2022.

Die Weiterleitungen dienen dem Verkauf der Produkte in der Schweiz zu wesentlich höheren Preisen. Das Geoblocking-Verbot hat das Parlament als Teil eines Massnahmenpakets gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» beschlossen. Die Änderungen im Kartellgesetz und im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bildeten den Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative, welche die Initianten daraufhin zurückzogen.