Im Vorfeld müsse zudem geklärt werden, ob die Mitarbeitenden einer Firma einem erhöhtem Risiko für eine Coronavirus-Infektion ausgesetzt seien oder nicht, fuhr De Rosa fort. Bei einem erhöhten Risiko muss die Firma mindestens zehn Mitarbeitende zählen, um Massentests durchführen zu können.
Unternehmen mit einem niedrigen Ansteckungsrisiko für die Mitarbeitende müssten lediglich fünf Angestellte haben, um die Kritierien für präventive Massentests zu erfüllen, erklärte De Rosa. In beiden Fällen muss sich die Firmen zu wöchentlichen Tests während mindestens eines Monats verpflichten. Die Kosten werden vom Bund übernommen.
Im Falle eines positiven Resultats nach einem Antigen-Schnelltests - der direkt vor Ort in der Firma durchgeführt werde - müsse die betreffende Person isoliert und einem PCR-Test unterzogen werden, hielt De Rosa fest. Dieser zweite Test sei nötig, um das erste Testresultat zu bestätigen oder zu widerlegen.
Bis Ostern könnten Firmen ihr Interesse beim Kanton anmelden, sagte De Rosa weiter. Ab Mitte April könnten sie sich dann für Tests anmelden.
Vorsorgliche Massentests für Internate
Neben Firmen stellt die Tessiner Regierung auch Internaten vorsorgliche Massentests zur Verfügung. Gegenüber gewöhnlichen Schulen hätten Schülerinnen und Schüler in solchen Einrichtungen häufigere und engere Kontakte, da sie auch zusammen essen und ihre Freizeit verbringen würden, erklärte Bildungsdirektor Manuele Bertoli. Für die übrigen Schulen setzt das Tessin weiterhin auf punktuelle flächendeckende Tests, wenn in einer Klasse Coronavirusinfektionen auftreten. Damit sei der Kanton bisher gut gefahren, resümierte Bertoli.
Die vorsorglichen Massentests stellten ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung der erneuten Ausbreitung des Coronavirus dar, hielt der Vorsteher des Departements für Wirtschaft und Finanzen Christian Vitta fest. Daneben müsste die Bevölkerung aber auch weiterhin die geltenden Abstands- und Hygienemassnahmen umsetzen, um dem Virus Einhalt zu gebieten.
Maskenpflicht auch in der Hauptstadt
Im Tessin zeigt die Kurve der Neuansteckungen seit einigen Wochen wieder nach oben. Mitte März wurden zum ersten Mal seit Januar wieder 100 Neuansteckungen innert 24 Stunden registriert.
Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus während der Osterferien entgegenzuwirken, haben einige Tessiner Gemeinden ein Maskenobligatorium im Freien eingeführt. Als erste Ortschaft verfügte Ascona am vorletzten Dienstag über eine solche Maskenpflicht, am Donnerstag folgte die Stadt Lugano und gestern Mendrisio.
Ebenfalls eine Maskenpflicht eingeführt hat die Hauptstadt Bellinzona. Diese gilt ab dem 2. April unter anderem auch auf den drei Burgen. Die Massnahme ist bis zum Ende der Osterferien am 11. April in Kraft.
(awp/tdr)