Auch darin gefangene Vögel und andere Tiere können Beobachterinnen und Beobachter in dem Tool melden, wie die sieben Trägerschaftsorganisationen der Arbeitsgruppe Rebnetze am Freitag mitteilten. Die Sorgfaltspflicht verlange von den Anbringern der Netze eine regelmässige Kontrolle und die sofortige Behebung von Mängeln, hielten sie fest.
Sollten Anbringer, Passantinnen und Passanten ein verfangenes Tier in einem Netz entdecken, sollten sie es sachte aus dem Netz befreien. Gelingt dies nicht innert Minuten, müssen sie die Tiere gemäss den Organisationen aus dem Netz schneiden und von den Fäden befreien.
Wenn das unmöglich oder das Tier verletzt ist, ist der Beizug einer Pflegestation geboten. Bei grösseren und wehrhafteren Tieren raten die Organisationen zur Alarmierung der Wildhut.
Befreien Private Tiere, sollten sie den Schaden an den Netzen in Grenzen halten und sofort melden, wofür das Meldetool zur Verfügung steht. Das Tool auf der Internet-Seite des Schweizerischen Verbands für eine nachhaltige Entwicklung im Weinbau (Vitiswiss) dient auch zur Meldung nicht korrekt montierter Netze.
Darauf lassen sich die Koordinaten des Fundorts und die Tatbestände angeben sowie maximal drei Beweisfotos hinterlegen. Die regionalen Branchenorganisationen nehmen in der Folge Kontakt zu den betroffenen Winzerinnen und Winzern auf.
Jede Meldung vermeidet Tierleid, wie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl), Pro Igel, die Vogelwarte, Agridea, Vitiswiss, Birdlife und der Schweizer Tierschutz mitteilten.