Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé ist wegen Mobbings einer ehemaligen Kaderfrau verurteilt worden. Das Waadtländer Zivilberufungsgericht kam zum Schluss, dass das Unternehmen seine Mitarbeiterin nicht vor Schikane schützte und damit gegen das Arbeitsrecht verstossen hat.

Die ehemalige Verantwortliche für Lebensmittelsicherheit, Yasmine Motarjemi, kämpft seit mehreren Jahren juristisch für eine Entschädigung «für das moralisches Leid, das ihr zwischen 2006 und 2010 zugefügt worden sei». In erster Instanz hatten die Gerichte 2018 bereits die Existenz von Mobbing durch einen Vorgesetzten von Frau Motarjemi anerkannt, aber das Unternehmen entlastet.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Vor dem Berufungsgericht erhielt die Klägerin nun Recht, wie der Anwalt der Klägerin, Bernard Katz, am Dienstagabend in einem Communiqué bekannt gab. Demnach verurteilten die Richter Nestlé am 7. Januar wegen eines Verstosses gegen das Arbeitsgesetz. Der Artikel 328 des Obligationenrechts legt fest, dass der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers schützen und respektieren sowie auf dessen Gesundheit Rücksicht nehmen muss.

Dies bedeute eindeutig, dass das Nestlé-Management «keine angemessenen Massnahmen ergriffen habe, um Frau Motarjemi zu schützen oder die Schikanen trotz ihrer zahlreicher internen Beschwerden zu beenden», schreibt ihr Anwalt.

Hinterhältige Belästigung

Die «voreingenommene und verspätete» Untersuchung der Vorfälle durch ein externes Unternehmen nach dreieinhalb Jahren der Schikane bezeichnete das Berufungsgericht als «Scheinuntersuchung». Das Gericht stellte auch den «hinterhältigen Charakter der Belästigung» sowie deren beträchtliche Auswirkungen durch ihre Dauer und Intensität fest.

Der Nahrungsmittelriese hatte die Expertin 2000 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben. Bei Nestlé lief es für Yasmine Motarjemi zunächst sehr gut, bis sie 2006 einen neuen Vorgesetzten erhielt, der sie unaufhörlich diskreditierte.

Im Unternehmen wurde sie darauf nach und nach ausgegrenzt. Nestlé entzog ihr Abteilungspersonal und übertrug ihr immer weniger Verantwortung. Als noch schwerwiegender erachtete die Klägerin, dass ihre Warnungen zur Lebensmittelsicherheit unbeachtet blieben.

2 Millionen Franken gefordert

Zehn Jahre später wurde die Frau entlassen und sagte, sie sei «geistig und moralisch zerstört». Sie verlangt einen symbolischen Franken, plus eine Zahlung von 2,1 Millionen Franken für ihre Ausgaben und entgangenen Löhne.

Der erstinstanzliche Prozess hatte Ende 2015 für grosses Aufsehen gesorgt. Mehrere Nestlé-Führungskräfte, angeführt vom damaligen Konzernchef Paul Bulcke, sagten vor dem Bezirksgericht Lausanne aus. Sie wiesen die von der Klägerin erhobenen Mobbingvorwürfe kategorisch zurück.

Ob Nestlé beim Bundesgericht Rekurs einlegen wird, ist noch unklar. Das Unternehmen bestätigte am Mittwoch lediglich, dass es das Urteil des Zivilgerichts erhalten habe, deren Einzelheiten es zurzeit analysiere. Sie könne zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben, sagte eine Nestlé-Sprecherin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

(sda/mlo)