Die Schweiz hatte es im Frühjahr 2020 abgelehnt, in Zusammenhang mit der Impfstoffherstellung bei Lonza in Visp VS zu investieren. Der Fall sorgte für eine wochenlange öffentliche Kontroverse um den Sinn und Zweck einer staatlichen Beteiligung an der Impfstoffherstellung. Im Zentrum stand die Frage, ob der Bundesrat ein Angebot von Lonza für den Kauf einer Impfstoffproduktion ausgeschlagen habe.

Die GPK-N beschloss im Mai 2020 vor diesem Hintergrund, sich näher mit den Kontakten zwischen den Bundesbehörden und der Basler Firma Lonza und dem US-Unternehmen Moderna zu befassen. Sie prüfte den Sachverhalt und hörte zu diesem Zweck zehn Personen an, darunter Gesundheitsminister Alain Berset sowie die Führung der beiden Pharmaunternehmen sowie des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

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"Idee kurzzeitig erwogen"

Nach der Untersuchung kommt die Geschäftsprüfungskommission nun zum Schluss, "dass sich die Bundesbehörden in diesem Dossier angemessen verhielten", wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Insgesamt habe der Bund das Dossier rund um die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen "gründlich und mit der nötigen Priorität behandelt".

Dass die Bundesbehörden auf eine direkte Investition in die Produktion von Lonza verzichteten und rasch mit Moderna einen Vertrag über den Kauf von Impfstoffdosen aushandelten, sei "nachvollziehbar" gewesen. Eine direkte Investition war nach Ansicht der GPK-N "gar nicht notwendig". Insgesamt stützt der Bericht verschiedene Aussagen von Gesundheitsminister Berset und den Chefs von Moderna und Lonza.

Anders als Anfang 2021 in verschiedenen Medien berichtet, sei die Idee einer der Schweiz vorbehaltenen Produktionslinie in Visp auch von den beiden Unternehmen "niemals ernsthaft in Erwägung gezogen oder konkret diskutiert" worden, heisst es im Bericht weiter. Es habe auch kein Angebot von Lonza gegeben, in den Aufbau einer Produktionslinie von Moderna-Impfstoffen in Visp zu investieren. Die Möglichkeit einer staatlichen Investition durch die Schweiz sei nur "kurzzeitig erwogen", die "Idee" sei letztlich nicht weiterverfolgt worden.

Nachvollziehbare Gründe

Die Abklärungen der GPK-N ergaben, dass der Bund aus drei Gründen auf eine direkte Investition in die Produktion von Lonza verzichtete: erstens, weil Lonza nicht Eigentümer des in Visp produzierten Impfstoffs war; zweitens, weil Lonza nur für einen Teil der Produktion des Moderna-Impfstoffs verantwortlich war; und drittens, weil eine solche Investition der Schweiz keinen umfassenderen oder rascheren Zugang zum Moderna-Impfstoff ermöglicht hätte.

Anstatt in die Produktion von Lonza zu investieren, entschieden die Bundesbehörden, rasch mit Moderna einen Vertrag über den Kauf von Impfstoffdosen auszuhandeln. Moderna reinvestierte in der Folge einen erheblichen Teil des Vertragswerts in der Schweiz, insbesondere durch die Finanzierung von fünf Produktionslinien am Lonza-Standort in Visp.

All dies sorgte laut der GPK-N dafür, dass die Produktionsanlagen in Visp auf- und ausgebaut wurden und dass die Schweiz frühzeitig mit dem dort hergestellten Impfstoff versorgt wurde. Die Impfstoffstrategie des Bundes habe "einen raschen und umfassenden Zugang der Schweiz zum Moderna-Impfstoff" ermöglicht.

Offene rechtliche Fragen

Darüber hinaus wäre eine direkte Investition des Bundes in die Impfstoffproduktion nach damals geltendem Recht nicht zulässig gewesen, wie die GPK-N schreibt. Erst Anfang 2021 verankerte das Parlament die Möglichkeit dazu ins Covid-19-Gesetz.

Die Kommission verweist ferner darauf, dass die Option eines vollständig in der Schweiz hergestellten Impfstoffs schwer umsetzbar und zudem mit zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen verbunden gewesen wäre. Sie kommt zum Schluss, dass diese Option in der Covid-19-Krise keine geeignete Alternative zum Kauf fertiger mRNA-Impfstoffe darstellte.

"Der Entscheid des Bundesrates, bereits in den Anfängen der Pandemie in die mRNA-Impfstoffe zu investieren, barg ein gewisses Risiko, erfolgte aber in Kenntnis der Sachlage und zahlte sich letztlich aus", heisst es im Bericht.