Durch Reisen im Ausland und internationalen Handel sowie den Klimawandel steigt das Risiko, dass neue Schädlinge eingeschleppt werden oder sich gefährliche Pflanzenkrankheiten verbreiten, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung.
So zum Beispiel die Marmorierte Baumwanze, die aus Asien eingeschleppt wurde und in der Schweiz immer grössere Teile der Ernte zunichte macht. Der Schweizerische Obstverband schätzt die Schäden für 2019 auf 3 Millionen Franken.
Die Schadorganismen stellten eine Gefahr für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau dar, so das BLW. Grösseren Schutz soll das neue Pflanzengesundheitsgesetz bringen, das ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Gesundheitszeugnis für Apfel
Von den Änderungen betroffen sind unter anderem Touristen. Will jemand eine Orange, einen Apfel oder einen Olivenbaum von einem Land ausserhalb der EU in die Schweiz einführen, muss er neu ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis dafür vorweisen. «Kontaktieren Sie dazu den Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes und melden Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim Zoll», erklärt das BLW.
Diese aufwendige Regelung dürfte die Einfuhr von solchen «Souvenirs» aus den Ferien praktisch verunmöglichen und damit das Einführen von Pflanzen im Umfang von mehreren Tonnen verhindern.
Bei einer Kontrolle der Eidgenössischen Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) am Flughafen Zürich im November wurde bei Passagieren von interkontinentalen Flügen die Einfuhr von 170 Kilogramm Pflanzen festgestellt. Hochgerechnet entspricht das fast 60 Tonnen pro Jahr.
Ganz verboten ist ab 2020 die Einfuhr sogenannter «Hochrisikowaren» aus Ländern ausserhalb der EU. Dazu gehören laut BLW beispielsweise Kartoffeln, Erde oder Zitrusblätter.
Pass für anzupflanzende Pflanzen
Das neue Gesetz ändert zudem die Regeln zum Anpflanzen bestimmter Pflanzen. Für diese gilt neu ausnahmslos eine Passpflicht im Rahmen des Handelsverkehrs in der Schweiz und in der EU. Der Pass bezeugt, dass die verkaufte Pflanze «spezifischen pflanzengesundheitlichen Anforderungen» entspricht und regelmässigen Kontrollen unterliegt. Fehlt ein solcher Pass, wird die Einfuhr beschlagnahmt und vernichtet.
Ausgestellt werden dürfen die Pässe nur von Fachleuten des EPSD. Der Pass soll unter anderem ermöglichen, dass die Herkunft der Pflanzen besser rückverfolgt werden können.
Unternehmen, welche Pflanzen in die Schweiz einführen, müssen sich zusätzlich beim EPSD registrieren. Die Meldepflicht gilt ebenfalls für internationale Transportunternehmen, Postdienste sowie Unternehmen, die Pflanzen online anbieten.
Jahr der Pflanzengesundheit
Die Bedrohung der Pflanzengesundheit durch Schädlinge und Krankheiten ist nicht nur ein Problem in der Schweiz. Die Ernährungs-und Landwirtschaftsorganisation der Uno hat das Jahr 2020 zum «internationalen Jahr der Pflanzengesundheit» erklärt. Die Schweiz wird sich mit einer Sensibilisierungskampagne daran beteiligen.