Bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen muss nur noch, wer weder eine Impfung noch eine Genesung nachweisen kann. Für Geimpfte und Genesene entfällt der bisher vorgeschriebene Test vor der Einreise. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Ein PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter sein als 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Auf den für Ungeimpfte und nicht Genesene bisher vorgeschriebenen zweiten Test vier bis sieben Tage nach der Einreise wird verzichtet, wegen der beschränkten Testkapazitäten im Inland.
Die Tourismus-Branche zeigte sich am Mittwoch erleichtert über die Lockerung der Testpflicht. Die tieferen Hürden seien mit Blick auf die Skiferien ein positives Signal, schrieb der Schweizer Tourismus-Verband. Die Testpflicht habe für die Gäste nicht nur Mehraufwand, sondern auch zusätzliche Kosten gebracht.
Das sogenannte Passenger Locator Form (PLF) muss nur noch ausfüllen, wer mit dem Flugzeug oder einem Fernverkehrsbus ins Land kommt. Chauffeure, Chauffeusen und Durchreisende ohne Zwischenhalt brauchen weder Formular noch Test.