Am 28. März hatte die chinesische Regierung die Einreise von Ausländern – auch mit gültigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen – vorübergehend eingestellt. Nur für ausländischen Bürger, die «essentielle Aktivitäten» unternahmen oder mit Bedürfnissen nach humanitärer Nothilfe wurden weiterhin Visa ausgestellt.

Um den Personenaustausch zu erleichtern, hat China nun aber beschlossen, dass Personen aus diversen europäischen Ländern, die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen verfügen, bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten in ihren Ländern wieder Einreisevisa nach China beantragen können. Dies meldet die Parteizeitung «Remnin Ribao».

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Unter die akzeptierten Aufenthaltsgenehmigungen fallen jene, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung oder Erledigung persönlicher Angelegenheiten erteilt wurden. 

Auf der Liste jener Länder steht auch die Schweiz – ferner Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich.

Allerdings benötigen die Reisenden, die zum Beispiel für Wirtschaftsbeziehungen per «Fast Lane» einreisen möchten, weiterhin Einladungen von chinesischen Behörden; damit müssen sie sich bei der chinesischen Botschaft oder den Konsulaten um ein Visum bewerben. 

(rap)