Seit dem Montag sind in der Schweiz Unterschriftensammlungen in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Der Fristenstillstand aufgrund der Coronavirus-Krise war am Sonntag abgelaufen. Die Initiative- und Referendumskomitees müssen sich an ein Schutzkonzept halten.

«Initiativen und Referenden gehören zu unserer Demokratie wie Hefe in den Zopf. Ab heute kann man wieder Unterschriften sammeln÷, teilte Bundesratssprecher André Simonazzi am Montag im Kurznachrichtendienst Twitter mit.

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Laut der Bundeskanzlei befinden sich gegenwärtig 15 Volksbegehren im Sammelstadium. Darunter sind etwa Initiativen zur Pflegefinanzierung, für eine 13. AHV-Rente und für ein E-Voting-Moratorium.

Das Schutzkonzept des Bundes gegen das Coronavirus sieht beispielsweise vor, dass Sammlerinnen und Sammler sowie andere Personen zwei Meter Abstand zueinander halten und sich regelmässig die Hände reinigen. Unterschriftenlisten sollen so aufgelegt beziehungsweise fixiert werden, dass sie beim Ausfüllen möglichst nicht in die Hand genommen werden müssen. Zudem sollen Unterzeichnende gefragt werden, ob sie einen eigenen Stift zum Ausfüllen der Liste dabeihaben.

Kritik am Schutzkonzept

Das Konzept stiess auf Kritik. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat Zweifel, ob dieses praxistauglich sei. Sie forderte am Freitag im Hinblick auf allfällig länger dauernde Einschränkungen die Prüfung von Vereinfachungen für die Komitees. Allenfalls wäre laut der SPK auch ein erneuter Fristenstopp zu prüfen.

Der Bundesrat hatte am Mittwoch die Aufhebung des Fristenstillstandes bekanntgegeben. Er war dabei nicht auf Forderungen von verschiedenen Parteien und Verbänden eingegangen. Zehn Komitees von Initiativen und mehrere weitere Politiker hatten vor drei Wochen Erleichterungen für das Zustandekommen von Volksbegehren gefordert.

Konkret wollten sie eine Halbierung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden auf 50'000 respektive auf 25'000 erreichen. Zudem verlangten sie eine Verlängerung der Sammelfrist um sechs Monate. Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September sollten zudem Unterschriftenbogen der laufenden Initiativen in die Abstimmungscouverts gesteckt werden können. In der weiterhin angespannten Lage sei an reguläre Unterschriftensammlungen noch lange nicht zu denken, argumentierten die Komitees.

(sda/tdr)