Es handelt sich um Bestimmungen aus dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Die Schweiz gleicht damit die Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals an jene der EU an.

An Flughäfen gelten heute sehr hohe Sicherheitsstandards, heisst es in einer Mitteilung. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Personals, das im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet. Da die EU die Vorgaben für diese sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung erweitert hat, ist die Schweiz zur Übernahme dieser neuen Vorgaben verpflichtet. So müssen neu zwingend polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen eingeholt werden.

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Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem PMT geschaffen, das die Stimmberechtigten am 13. Juni angenommen hatten.

Die entsprechenden Artikel müssen nicht auf Verordnungsstufe konkretisiert werden und können somit vorzeitig auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. So halte die Schweiz die Frist der EU für die Umsetzung der erweiterten Sicherheitsprüfung ein, schreibt der Bundesrat. Das ganze PMT und die dazugehörige Verordnung treten laut Mitteilung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in Kraft.