Die SIX Exchange Regulation stellt der Sanktionskommission der SIX Group einen Sanktionsantrag gegen die GAM Holding. Sie vermutet Verstösse im Jahresabschluss 2017 gegen den angewandten Rechnungslegungsstandard IFRS, wie sie am Mittwoch mitteilte. GAM ist damit nicht einverstanden.

Konkret sieht sie eine Finanzverbindlichkeit der von GAM im Jahr 2016 übernommenen Cantab Capital Partners LLP falsch dargestellt. GAM habe es unterlassen, diese zu schätzen sowie zum Erwerbszeitpunkt und an den nachfolgenden Bilanzstichtagen als Finanzverbindlichkeit zu erfassen. Aufgrund dieser mutmasslichen Mängel ist die Börsenstelle der Ansicht, dass die Verbindlichkeiten in der Bilanz des Jahresabschlusses 2017 von GAM unterbewertet sind und dass ein möglicherweise wesentlicher Neubewertungseffekt nicht in der Erfolgsrechnung erfasst wurde.

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Das Unternehmen sieht das offenbar ganz anders. Man sei mit der Ansicht der SIX nicht einverstanden und halte an den veröffentlichten Konzernrechnungen fest, heisst es in einer gleichzeitig veröffentlichten Stellungnahme von GAM. Aus diesem Grund erhob das Unternehmen Einwände gegen den Sanktionsantrag.

Sollte GAM bei der Verteidigung der eigenen Position nicht erfolgreich sein, wäre das Unternehmen verpflichtet, beim nächsten konsolidierten Jahresabschluss die finanzielle Verbindlichkeit zum entsprechenden Zeitwert zu bilanzieren. Zudem müssten die betroffenen historischen Vergleichswerte angepasst werden. Auswirkungen auf den Cashflow habe diese buchhalterische Angelegenheit aber nicht, heisst es.

(awp/tdr)