Gemäss der am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der Parlamentsdienste folgt die Ständeratskommission oppositionslos dem Bundesrat, der eine generelle Obergrenze für das Entgelt der obersten Kader in Bundesbetrieben sowie Unternehmen und Anstalten des Bundes ebenfalls keine gute Idee findet.

Aus Sicht der Gegner der Vorlage besteht kein Handlungsbedarf, weil die Löhne der obersten Kader in den vergangenen Jahren eher gesunken statt gestiegen seien. Zudem würden mit einem Lohndeckel falsche Anreize geschaffen. So könnte dieser auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die Löhne angehoben werden müssten, argumentiert die SPK-S.

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Eine differenzierte Regelung für die einzelnen Betriebe wäre schwierig zu finden. Der Bundesrat solle deshalb weiterhin über entsprechende Spielräume verfügen. Laut der Ständeratskommission hat die Regierung ihre Aufgaben erledigt: Der Bundesrat habe in den vergangenen Jahren «eine massvolle Lohnpolitik bezüglich der obersten Kader betrieben», heisst es.

Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Ständerat. Tritt dieser nicht auf die Vorlage ein, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Die Mehrheitsverhältnisse in der SPK-S lassen aber bereits vermuten, dass die Vorlage keine Mehrheit in beiden Kammern finden wird.

 

Lange Vorgeschichte

Mitte März sah die Situation noch anders aus. Der Nationalrat entschied damals mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die Bezüge der obersten Kader von SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom künftig eine Million Franken nicht übersteigen sollen. Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) mit einer parlamentarischen Initiative.

Die teilweise hohen Löhne, die ausbezahlt werden, würden in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen, sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Seitens der Fraktionen tönte es ähnlich. Einzig die FDP-Fraktion weigerte sich, die Vorlage so anzunehmen.

Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die kürzere Leine zu nehmen. So wurden etwa die Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil - also der Bonus - der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder darf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen dürfen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück.
(sda/kop)