Das sagte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Der von den USA gewählte diskriminierende Regelungsansatz stehe im Widerspruch zu einem offenen Warenhandel.
Bei dem Streit zwischen Brüssel und Washington geht es um ein US-Gesetz, das milliardenschwere Investitionen in den Klimaschutz und Soziales vorsieht. Aus europäischer Sicht werden durch den sogenannten Inflation Reduction Act (IRA) EU-Firmen gegenüber der US-Konkurrenz benachteiligt.
So sind Subventionen und Steuergutschriften unter anderem daran geknüpft, dass Unternehmen US-Produkte verwenden oder in den USA produzieren. Die EU dringt auf Ausnahmen, wie es sie auch für Kanada und Mexiko gibt.
Teils profitieren auch europäische Unternehmen
Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission mitgeteilt, dass neue Leitlinien bekräftigten, dass auch europäische Unternehmen teils davon profitieren könnten. Konkret könnten etwa bestimmte Steuergutschriften bei gewerblichen Fahrzeugen auch europäischen Firmen zugutekommen können. So könnten EU-Unternehmen amerikanischen Bürgern etwa elektrische Autos leasen.
Der VDA betonte, dass diese Möglichkeit grundsätzlich zu begrüssen sei. "Sie stellt allerdings aus Sicht der Autoindustrie nur einen ersten notwendigen Schritt zur Veränderung der Überlegungen zum IRA dar", sagte Müller. So werde etwa nur ein Teil der von europäischen Herstellern in den USA auf den Markt gebrachten Fahrzeuge erfasst. "Zudem ist Leasing in den USA offenbar nicht besonders beliebt bei den Kunden."