Die rund 10'000 vom temporären Grounding der A220-Flugzeugflotte betroffenen Swiss-Passagiere haben kaum Aussicht auf Entschädigungen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärte gegenüber dem «SonntagsBlick», die Behörde gehe zurzeit von «aussergewöhnlichen Umständen» aus, die zur Triebwerksüberprüfung und damit zum Ausfall der Flugzeuge geführt habe.

Somit seien keine Ausgleichszahlungen gemäss der in diesem Fall massgebenden EU-Verordnung 261/2004 vorgesehen.

Für andere Fälle verlangt die Verordnung für Fluggäste pauschale Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 bis 600 Euro. Airlines sind gemäss der Verordnung von Zahlungen befreit, falls eine Annullierung auf «aussergewöhnliche Umstände» zurückgeht. Technische Defekte fallen grundsätzlich in die Risikosphäre der Airline, Herstellerschäden dagegen gelten als aussergewöhnlicher Umstand.

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(sdaI