Der türkische Journalist habe die Unschuldsvermutung verletzt, sagte der Gerichtspräsident zu Beginn des zweiten Prozesstags. Dies, als er in einem - inzwischen gelöschten - Tweet vom Dienstagmorgen die vier vor Gericht stehenden Beschuldigten als "Terroristen" bezeichnete.
Wie der Gerichtspräsident weiter sagte, droht dem Mann bei einer erneuten Verletzung der Unschuldsvermutung der Ausschluss vom Prozess. Das Reglement lasse einen Ausschluss oder eine Verwarnung zu. In einem ersten Schritt sei es angebracht, die weniger starke Sanktion zu wählen. Die Verletzung der Unschuldsvermutung müsse aber Konsequenzen haben.
Einer der vier Verteidiger der Beschuldigten hatte am Dienstag im Gerichtssaal den Antrag gestellt, der Mann sei des Saals zu verweisen. Recherchen in einer Sitzungspause hätten ergeben, dass er die vier Beschuldigten als "Terroristen" bezeichnet habe. Das sei ehrverletzend. Der Anwalt reichte auch Strafantrag gegen den Mann ein.
Bei ihm handle es sich um einen "Vertreter des türkischen Staats" im Saal, so der Verteidiger weiter. Der Rechtsanwalt bezog sich damit auf die Tatsache, dass der Mann laut dem Profil auf seinem Twitter-Account für die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu arbeitet. Das sagte er im Gerichtsgebäude auch selber.
Die Kurznachricht veröffentlichte der Journalist auf seinem privaten Twitter-Account.