Die Grossbank UBS will dem Vermögensverwalter Julius Bär keinen Schadenersatz aus dem Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen bezahlen. Er glaube, dass die Bank gegenüber den Forderungen von Julius Bär «substanzielle Einwände» vorbringen könne, sagte UBS-CEO Sergio Ermotti am Dienstag.

Entsprechend sehe er auch keine Notwendigkeit, dass die UBS aufgrund dieser Forderungen Rückstellungen bilden sollte, sagte Ermotti am Analysten-Call zum dritten Quartal auf eine entsprechende Frage. Julius Bär war Ende September in dem Rechtsstreit vor Bundesgericht unterlegen und muss nun eine Zahlung von rund 150 Millionen Franken leisten. Die Vermögensverwaltungsbank will diese Summe aber von der UBS zurückfordern.

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Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Diese will seit vielen Jahren Gelder wiederbeschaffen, die ehemalige Parteimitglieder der ostdeutschen SED zwischen 1990 und 1992 mit nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto der Bank Cantrade beiseite geschafft haben sollen.

Julius Bär hatte Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS erworben. Der Vermögensverwalter beruft sich dabei auf Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 und auf Zusicherungen der Verkäuferin mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften. Allerdings hat Julius Bär selbst bereits Rückstellungen für die Zahlung vorgenommen.

(awp/mlo)