Nach Analyse des Urteils verzichte man auf ein Weiterzug der Beschwerde, teilte das Axen-Komitee am Donnerstag mit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde gegen die Plangenehmigung für die neue Axenstrasse abgelehnt. Es sei zulässig, aus Sicherheitsgründen die neue Strasse nur für Motorfahrzeuge zu bauen.

Der Entscheid ist nach Ansicht der Umweltorganisationen «in vielen Punkten fragwürdig begründet und im Ergebnis stossend». Mit den Beschwerden gegen das Projekt habe man aber substanzielle Verbesserungen erzielen können.

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