Die Pierin-Vincenz-Saga geht weiter. Medial gesehen dürfen wohl auch die Angeklagten Vincenz und Stocker zu den Kriegsprofiteuren zählen: Das Interesse an ihren Untaten ist nicht mehr ganz so hoch. Die Urteilsverkündung ist zwar nicht für den letzten Prozesstag geplant, aber doch sehr zeitnah: Sonst droht die Verjährung beim wichtigsten Beweisfall Commtrain.

Der Dienstag ist der achte Verhandlungstag. Die Verteidiger sind dran. Der siebte Tag gehörte den Staatsanwälten. Sie gaben zu Protokoll, dass die Verteidiger bislang nichts gesagt hätten, das ernsthafte Zweifel an der Anklage wecken könnte. Die Verteidiger hätten nur wiedergegeben, was die Beschuldigten im Rahmen der Untersuchung schon vorgebracht hätten.

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Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug vor. Fünf Mitbeschuldigte haben ihnen gemäss Anklage verschiedentlich geholfen.

Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt haben. Danach wirkten sie gemäss Staatsanwaltschaft darauf hin, dass diese durch die von ihnen geführten oder beratenen Unternehmen – der Raiffeisenbank und der Kreditkartenfirma Aduno – aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne eingestrichen haben.

Freispruch als Horrorsignal

«Zentral ist vor allem eines», schreibt «Bilanz»-Chefredaktor Dirk Schütz im wöchentlichen Briefing der Wirtschaftszeitschrift. «Dass Stocker und Vincenz schuldig gesprochen werden. Alles andere wäre für das Ansehen der Wirtschaftskaste ein Horrorsignal: Wenn ein Duo mit derart klandestiner Bereicherungs-Energie straffrei ausgeht, werden die schlimmsten Vorurteile über die Privilegien der Begüterten bestätigt.»

«Die Höhe der Strafe ist da sekundär, und da von den Golden Agern (beide sind über sechzig) kaum noch eine massive Bedrohung ausgeht, scheinen die geforderten sechs Jahre Haft doch heftig überrissen. Ein Freispruch jedoch würde den Angeklagten auch für Zivilprozesse freies Geleit und einen ordentlichen Geldsegen bescheren. Für die Hygiene des Wirtschaftsstandorts wäre das ein verheerendes Signal.»

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Sie hätten damit zwei Hüte getragen und seien auf beiden Seiten des Verhandlungstisches gesessen, meinte ein Staatsanwalt am siebten Prozesstag. Sie hätten zusätzlich zu ihren Löhnen Gewinne in Millionenhöhe gemacht. «Wer sich heimlich auf Kosten seines Arbeitgebers bereichert, macht sich strafbar.» Das gelte für die Kassiererin im Supermarkt und erst Recht für Manager systemrelevanter Banken.

Es gebe Hunderte von Beweisen, die Vincenz und Stocker belasten, hielt der Rechtsvertreter der als Privatklägerin auftretenden Aduno fest. Die beiden hätten Anwälte als Strohmänner eingesetzt, Schattenfirmen errichtet und Einträge in einem Aktienbuch gefälscht. Sie hätten ihre Beteiligungen «mit aufwendigen Manövern und Kniffen verheimlicht», um sich unrechtmässig zu bereichern.

Die Beweise seien klar, hielten auch die Staatsanwälte in ihrer Replik auf die Plädoyers der sieben Verteidigerteams fest. Deshalb hätten die Verteidiger «zu einer Verzweiflungstat» greifen müssen; indem sie Tatsachen verdrehten, hätten sie Verwirrung stiften wollen.

Die Verteidiger hätten sich in ihren Plädoyers auch der Strategie des Schattenboxens bedient und seien auf längst aufgegebenen Positionen der Staatsanwaltschaft herumgeritten. Zudem hätten sie immer wieder Details herausgerissen und mit einer Erklärung verbunden – diese Erklärungen erwiesen sich aber angesichts der Gesamtbeweise als Phantasieprodukte.

Als letzten Strohhalm klammerten sich die Verteidiger auch an das Konstrukt des lügenden Zeugen, brachten die Staatsanwälte vor. Gleich fünf Zeugen seien der Lüge bezichtigt worden.

Die Verteidiger der sieben Beschuldigten erhalten nun am Dienstag und am Mittwoch die Möglichkeit, kurz auf die Replik der Staatsanwaltschaft und der Privatkläger zu reagieren. Vincenz und Stocker sowie die fünf Mitbeschuldigten hatten die Vorwürfe an den bisherigen Verhandlungstagen allesamt zurückgewiesen.

(sda/ise)