Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2020 zu mindestens 1 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist unter anderem die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
(sda/mbü)