Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) befreit die Swatch-Tochter ETA von allen Lieferverpflichtungen und Lieferbeschränkungen im Bereich der mechanischen Uhrwerke. Ende letzten Jahres hatte die Weko noch Lieferbeschränkungen eingeführt, unter anderem solle der Hersteller 2020 keine neuen Beziehungen für den Absatz mechanischer Uhrwerke eingehen.

 

Was heisst «Diktat der Weko»? Zehn Antworten zum Swatch-Entscheid

Faktisch kommt ein Lieferverbot für die Swatch Group. Dabei spricht die Weko von Lieferverpflichtung. Wir sortieren die Sachlage. Mehr hier. Abo

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Im Hintergrund steht, dass Swatch bei der Uhrwerk-Herstellung für dritte absolut marktbeherrschend ist, so dass die Weko-Restriktionen es der Konkurrenz erlauben sollten, eine eigene Produktion aufzubauen.

Die Swatch Group hatte gegen den Entscheid der Wettbewerbshüter vor Bundesverwaltungsgericht rekurriert – nun aber kam die Weko von sich aus auf den Entscheid zurück.  ETA bleibe aber marktbeherrschend, hält die Kommission aber in einer Mitteilung fest.

(AWP – gku/rap)

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