Im Fokus des Verfahrens stehen wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs.

«Markant» und mehrere ihr angeschlossene Gross- und Detailhändler haben laut Weko-Mitteilung vom Donnerstag mutmasslich Massnahmen vereinbart, damit die Lieferanten das Inkasso über «Markant» abwickeln. Die Rede ist dabei insbesondere von der Androhung von kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs. Die von den Lieferanten an «Markant» bezahlten Gebühren wurden dann angeblich teilweise an die Gross- und Detailhändler ausbezahlt.

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Im Rahmen der Untersuchung prüfe die Weko nun, ob diese mutmasslichen Vereinbarungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellten. Sie hat dazu gemäss den Angaben bei mehreren Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt.

(awp/tdr)