Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) nimmt Mastercard ins Visier. Sie untersucht, ob der Kreditkartenanbieter ein System der Finanzinfrastruktur-Dienstleisterin SIX zur Vereinheitlichung von Transaktionen am Bargeldautomaten behindert.
Sie habe am 8. Februar eine Untersuchung wegen Mastercard eingeleitet, um zu untersuchen, ob seitens Mastercard eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens vorliege, teilte die Weko am Dienstag mit. Zudem habe sie vorsorgliche Massnahmen für die Dauer der Untersuchung ergriffen.
Die SIX hatte Mastercard angezeigt, weil der Kreditkartenanbieter den Markteintritt des "National Cash Scheme" (NCS) behindere. Mit diesem will die SIX Bargeldtransaktionen an Automaten vereinheitlichen. Damit sollen Bankkunden in Zukunft auch an Geldautomaten, die nicht zu ihrer Hausbank gehören, mehr Funktionen zur Verfügung stehen.
Mastercard verweigerte jedoch das sogenannte "Co-Badging", das nötig wäre, damit die Mastercard-Karten für NCS-Transaktionen gebraucht werden können. Unter Co-Badging wird das Aufbringen von zwei oder mehr Zahlungsmarken oder -anwendungen auf demselben kartengebundenen Zahlungsinstrument verstanden. Mit den vorsorglichen Massnahmen verdonnert die Weko Mastercard nun dazu, die Möglichkeit zu schaffen, dass die kartenherausgebenden Banken die Debitkarten technisch für eine allfällige spätere Aktivierung des NCS vorbereiten können.
Diese Massnahmen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
(awp/tdr)