Stimmberechtigt waren 2299 in der Kabine der Swiss-Flugzeuge Beschäftigte, die unter dem Gesamtarbeitsvertrag an den Standorten Zürich und Genf angestellt sind. Die Stimmbeteiligung betrug 89,9 Prozent. Der Abstimmungskampf verlief den Gewerkschaftsangaben zufolge teilweise hart.
Konkret ändert sich vorläufig nichts. Der Gesamtarbeitsvertrag aus dem Jahr 2015 zwischen Kapers und der Fluggesellschaft ist nicht gekündigt und bleibt über den 1. März hinaus gültig. Frühestens kündigen können ihn die Sozialpartner per 30. April mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Bis dahin gelten die heutigen Pflichten und Rechte.
Die Airline teilte mit, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis. Sie bedauerte die Ablehnung.