Die Regulationsgesuche der Kantone sind noch in Prüfung, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Das Amt will in der kommenden Woche informieren.
Gemäss der geänderten Jagdverordnung dürfen Wölfe vom 1. Dezember bis zum 31. Januar präventiv abgeschossen werden, also bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Hoffnung ist nicht zuletzt, dass die Wölfe scheuer werden.
Derzeit streifen in der Schweiz gemäss Angaben des Bundes 32 Wolfsrudel mit insgesamt rund 300 Wölfen herum. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen gewesen.
Die Zahl der von ihnen gerissenen Nutztiere stieg von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr. Vor allem für die Alpwirtschaft ist das ein Problem.