Damit nähern sich die Unternehmen der vom Bundesrat angekündigten Vorgabe. Diese verlangt ab 2026 eine Frauenquote von 30 Prozent in den Verwaltungsräten grosser Unternehmen.
Der Bundesrat hat die sogenannte «Frauenquote light» 2021 eingeführt. Diese ist mit einer Berichterstattungspflicht verknüpft: Beschäftigt ein Unternehmen zu wenig Frauen im Verwaltungsrat, ist es verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe dafür anzugeben. Und es muss Massnahmen zur Verbesserung präsentieren.
Als «light» wird die Frauenquote bezeichnet, weil vergleichbare Gesetze im Ausland oftmals strengere Anforderungen stellen. Unter anderem haben Frankreich, die Niederlande und Österreich vor der Schweiz entsprechende Gesetze eingeführt.