Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung auf Anfang des übernächsten Jahres in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat verabschiedete die Verordnung über die Berichterstattung in Klimabelangen. Öffentlich Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken.

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Dass grosse Unternehmen transparent machten, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirke, sei zentral für das Funktionieren der Märkte und der Klimanachhaltigkeit im Finanzsektor, schrieb der Bundesrat.

(sda/gku)