Der Konzern gewann am Montag einen Rechtsstreit gegen eine Gruppe von Aborigines von den in der Region gelegenen Tiwi-Inseln, die gegen das Projekt geklagt hatten, wie der Sender ABC unter Berufung auf das zuständige Gericht berichtete.
Einige Älteste der Tiwi-Insulaner hatten von Santos gefordert, die Pläne zu überarbeiten, um potenzielle Risiken für heilige Unterwasserstätten der Indigenen zu vermeiden. Der Konzern war deshalb im November zunächst gezwungen gewesen, die Arbeiten an der Pipeline zu unterbrechen, nachdem die Gruppe eine einstweilige Verfügung eingereicht hatte.
Pipeline könnte Traumpfade beschädigen
Die Kläger argumentierten, dass Santos nicht genügend geprüft habe, ob die 263 Kilometer lange Pipeline Unterwasser-Kulturerbstätten und heilige Orte aus der Traumzeit beschädigen würde. Die Pipeline im Rahmen des riesigen Barossa-Gasprojekts verläuft wenige Kilometer westlich der Tiwi-Inseln.
Die Aborigines sind überzeugt, dass in den Gewässern die «Songlines» (Traumpfade) verlaufen - eine Art mythisch-kulturelle Landkarte der Ureinwohner. Dort leben demnach spirituelle Wesen aus der Traumzeit, wie etwa Mutter Ampiji, auch bekannt als Regenbogenschlange. Der Begriff «Dreamtime» (Traumzeit) steht für die komplexe Mythologie der Ureinwohner, die das Land schon seit rund 60'000 Jahren bevölkern.
Die zuständige Richterin urteilte nun, dass es nur «eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit gibt, dass es im Bereich der Pipelinetrasse Objekte von archäologischem Wert geben könnte». Santos begrüsste das Urteil. «Gemäss dem Urteil und im Einklang mit dem für das Projekt geltenden Umweltplan wird Santos die Pipelineverlegung für das Barossa-Gasprojekt fortsetzen», hiess es in einer Mitteilung.