Alcon und der Konkurrent J&J Surgical Vision legen eine seit Jahren andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Vergleichsvereinbarung bei. In den anhängigen Gerichtsverfahren ging es um Femtosekundenlaser-gestützte Kataraktchirurgiegeräte.
Die Vereinbarung schliesse auch das LenSx-Gerät von Alcon ein, das Alcon als Teil seines Kaufs von LenSx Lasers im Jahr 2010 erworben hatte. Im Rahmen der Vereinbarung haben die beiden Parteien Kreuzlizenzen für bestimmte geistige Eigentumsrechte und andere gegenseitig vereinbarte Verpflichtungen und Freigaben ausgetauscht.
Zudem wird Alcon eine einmalige Zahlung an J&J Surgical Vision in Höhe von 199 Millionen US-Dollar für diese Rechte und zur Beilegung verschiedener weltweiter Streitigkeiten über geistige Eigentumsrechte in dieser Angelegenheit leisten.
(sda)