Bei neuen Verfahren wie der Genschere sei unklar was die Folgen veränderter Produkte für Mensch und Umwelt seien, schrieb die Schweizer Allianz Gentechfrei in einem Positionspapier vom Mittwoch. Neue Methoden seien deshalb ins bestehende Gentechnikgesetz aufzunehmen.
Letztes Jahr hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Ausnahme für das Gentech-Moratorium auszuarbeiten. Bis 2024 soll er vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können.
Das Moratorium besteht seit 2005. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.