Das zuständige Umweltdepartement (Uvek) hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung bis am 8. Mai in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, wie einer Mitteilung zu entnehmen war. Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in der Schweiz zu verlangsamen, sollen die Nester im Wald ab Herbst 2025 mit Bioziden bekämpft werden können.
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art, die einheimische Honig- und Wildbienen frisst. Die im Frühjahr von der Königin gebauten Gründungsnester befinden sich meist in städtischen Gebieten, wo sie mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden dürfen, wie das Uvek schrieb.
Die grösseren Sekundärnester, die Tausende von Hornissen enthalten können, sind hauptsächlich in den Baumkronen von Wäldern zu finden. Mit der Lockerung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verfolgt der Bund das Ziel, dass sich im kommenden Jahr die Verbreitung der Asiatischen Hornisse verlangsamt.
Klare Bedingungen
Die Bekämpfung mit Bioziden im Wald soll nur dann möglich sein, wenn keine mechanischen oder physikalischen Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung hiess. Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde demnach die Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen für Pflanzen sowie für die Forschung.
Auslöser für die Verordnungsanpassung ist eine vom Parlament überwiesene Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG). Sie verlangte, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um invasive gebietsfremde Organismen, namentlich die Asiatische Hornisse und die Kirschessigfliege, schweizweit bekämpfen zu können. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege mit Nützlingen hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Verordnung vorbereitet.
Eine weitere Anwendung von Biozidprodukten im Wald könnte laut dem Uvek bald notwendig werden, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Diese Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und nähert sich der Schweizer Landesgrenze.