Das Berner Zwangsmassnahmengericht berief sich in seinem Urteil vor allem auf den journalistischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis, wie Gerichtspräsident Beat Brechbühl eine Meldung der Tamedia-Blätter vom Freitag bestätigte.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.
Die «Corona-Leaks»-Affäre erschütterte 2022 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Bourlevardmedien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den damaligen Kommunikationschef des Innendepartementes und Berset-Vertrauten Peter Lauener.