Erhältlich ist sie über das "Via Portal" des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) respektive über www.e-vignette.ch, wie das BAZG am Dienstag mitteilte. Wer die Vignette elektronisch haben will, muss Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild erfassen.
Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Bezahlen kann man die Vignette online. Die Angabe, ob öffentlich einsehbar sein soll, ob für ein Kennzeichen bereits eine Vignette gelöst worden ist, ist freiwillig. Laut BAZG lohnt sie sich vor allem bei von mehreren Personen benutzten Fahrzeugen.
Im Gegensatz zur Klebevignette, die für ein bestimmtes Auto gelöst wird, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden. Die Autobahnvignette zum Aufkleben an die Frontscheibe gibt es seit 1985.
E-Vignette ist freiwillig
Die Einführung der elektronischen Variante brauchte Jahre. 2017 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach er sich 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus, die parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.
Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent - also circa eine Million Stück - fällt. So hat es das Parlament beschlossen.
Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte auf automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.
www.e-vignette.ch