Die Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) hat Vorschläge des Bundesrates für den zweiten Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes überarbeitet und vereinfacht, wie sie selbst schrieb. Ihren Entwurf - mit dem Stabilisierungsziel - will sie der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Nicht mehr Bauten ausserhalb Bauzone
Ein Anliegen der Kommission ist es, dass die Zahl der Gebäude und der von Bauten beanspruchten Flächen nicht steigt, soweit diese versiegelten Flächen nicht der Landwirtschaft dienen. Eine Minderheit will diese Ausnahme allerdings auch für touristische Aktivitäten zulassen.
Die Kantone sollen in den Richtplänen ein Gesamtkonzept zur Erreichung der Stabilisierungsziele festlegen müssen. Damit nicht mehr genutzte Gebäude beseitigt werden, sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien bezahlen. Über die Erreichung der Ziele soll regelmässig Rechenschaft abgelegt werden.
In Berggebieten sollen Kantone Spezialzonen benennen dürfen, in denen nicht standortgebundene Nutzungen ausserhalb der Bauzone zugelassen werden können, aber mit Auflagen: Im betroffenen Gebiet muss die Gesamtsituation verbessert werden, und es sollen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen vorgeschrieben werden.
Zudem will die Kommission dem Bundesrat eine Grundlage geben, um den Abriss, den Wiederaufbau und die massvolle Erweiterung von touristischen Betrieben ausserhalb von Bauzonen zu regeln.
Neuer Anlauf für Gesetzesrevision
Die Ständeratskommission nimmt mit dem überarbeiteten Gesetzesentwurf des Bundesrates sozusagen einen neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision. Der Nationalrat war auf Vorschläge des Bundesrates Ende 2019 nicht eingetreten. Die Urek-S entschied dann, den Entwurf des Bundesrates neu aufzulegen.
Sie vereinfachte nach eigenen Angaben die Vorschläge und strich umstrittene und nicht mehrheitsfähige Elemente heraus. Ein besonderes Augenmerk schenkte sie den Bedürfnissen der Kantone.
Der Bundesrat begrüsste das Vorgehen der Urek-S und verzichtete auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die Interessen von Landwirtschaft, Landschaftsschutz und Kantonen würden gleichermassen berücksichtigt, schrieb er zu den Kommissionsanträgen.
Nein zu Initiative
Zur Landschaftsinitiative selbst, die der Ständerat am Donnerstag ebenfalls behandelt, beantragt die Mehrheit der Urek-S ein Nein. Dies beschloss sie mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine rot-grüne Minderheit unterstützt die Initiative.
Die Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.
Neubauten ausserhalb des Baugebiets müssen laut Initiative für die Landwirtschaft erforderlich oder aber standortgebunden sein. Ökonomiegebäude von Bauernhöfen dürfen nicht für Wohnzwecke umgenutzt werden. Landwirtschaftsfremde gewerbliche Nutzungen sind laut Initiativtext nicht zulässig.
Initianten begrüssen Stabilisierungsziel
Der Trägerverein der Landschaftsinitiative begrüsst die Vorschläge der Mehrheit der Urek-S und namentlich die Umsetzung des Stabilisierungsziels über die kantonalen Richtpläne, wie er schrieb. Von Minderheiten gewollte zusätzliche Ausnahmen vom Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen gefährdeten dieses Ziel aber.
Im Trägerverein sind Pro Natura, Birdlife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) und Casafair vertreten.