Möglich macht dies das Inkrafttreten einer neuen Verordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs am 1. Januar 2024. Der Bund erhofft sich damit eine wirksamere Strafverfolgung.

Zur Aufklärung von schweren Straftaten ordnet der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz (ÜPF) Massnahmen an, die etwa den Mobilfunk betreffen. Anträge dazu stellen können die Strafverfolgungsbehörden oder auch etwa der Nachrichtendienst des Bundes.

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Ab dem neuen Jahr erhalten die Behörden der Vorlage zufolge neue Auskunfts- und Überwachungstypen. Ein neuer Auskunftstyp vereinfacht es zum Beispiel, gefälschte oder unbekannte Telefonnummern des Anrufers oder Absenders bei anonymen Bombendrohungen zu identifizieren.

Schnellere Überwachung

Die neuen Überwachungstypen ermöglichen auch eine präzisere Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder bei Echtzeitüberwachungen. Dies helfe, um bedrohte Personen schnellstmöglich zu lokalisieren und zu bergen, teilte der Bund mit.

Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hätten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit gehabt, um eine Behördenanfrage zu beantworten, hiess es weiter. Diese Bearbeitungsfrist sei von den Behörden als zu lang erachtet worden, wenn sie dringende Anfragen zur Identifikation der Täterschaft an Wochenenden oder Feiertagen stellten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.

Kritik an der neuen Verordnung

In der Vernehmlassung stiessen die Neuerungen teils auf Kritik. Mehrere Parteien, Telefonanbieter und Verteidiger von Grundrechten sehen hinter der neuen Verordnung einen massiven Ausbau der Überwachung. Sie kritisierten, dass die Kompetenzerweiterung den Unternehmen neue Belastungen aufbürde sowie Privatsphäre und Datenschutz der Nutzenden einschränke.

Bund und Kantone teilen sich auch die Kosten der Überwachung nach ihrem Nutzen auf. Der Bund übernimmt dabei einen Viertel, während die Kantone die restlichen drei Viertel untereinander aufteilen. Die Kantonen kritisierten diesen Verteilschlüssel. Der Bund hält die Aufteilung für angemessen. Die Kantone entrichten ihre Kostenbeteiligung nur noch einmal pro Jahr, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senke.

(sda/rul)