In der E-Mail hatte die Frau angedeutet, schlechte Arbeitsbedingungen öffentlich zu machen - und zur Streitbeilegung 587'000 Franken gefordert.
Die Staatsanwaltschaft taxierte dies als versuchte Nötigung. Sie habe keine böse Absicht gehabt, sondern einen langwierigen arbeitsrechtlichen Streit um Lohnforderungen aussergerichtlich und friedlich beenden wollen, sagte hingegen die Rumänin vor Gericht.
Eine Nötigung setze die Androhung eines ernstlichen Nachteils voraus, begründete die Richterin den Freispruch. Sie erinnerte daran, dass der Banker zuvor wegen der Beschattung zweier Topkader «schlechte Presse» erhalten hatte. Dass er danach einer Hausangestellten über eine halbe Million Franken zahle, nur wegen dem möglichen Bekanntwerden von schlechten Arbeitsbedingungen, sei unwahrscheinlich.