Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Höhe der Abgeltung für die Staatsgarantie entsprechend festgelegt, wie die Bank am Mittwoch mitteilte. Die Abgeltung entschädigt den Kanton für die Haftung für die Verbindlichkeiten der Bank. Denn bei einem allfälligen Konkurs der Bank müsste der Kanton die noch offenen Schulden übernehmen.

Einerseits soll mit dem Betrag der Bank dieses Risiko vergolten werden, andererseits wird damit auch der Kostenvorteil der Bank berücksichtigt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

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