Eine Zivilkammer des Gerichts in Nanterre nahe Paris urteilte am Donnerstag, dass das Prüfunternehmen 605 von 1319 Klägerinnen entschädigen muss. Die meisten der Frauen in diesem Verfahren kommen aus Grossbritannien.
Das Gericht erklärte, von 2002 an habe es bei Poly Implant Prothèse (PIP) eine Diskrepanz zwischen der Menge des bestellten Gels für die Brustimplantate und der Zahl der hergestellten Prothesen gegeben. Das sei eine «offensichtliche Anomalie» gewesen, die dem TÜV hätte auffallen müssen. TÜV-Anwältin Christelle Coslin kritisierte das Urteil und kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP an, dass sie dem TÜV empfehlen werde, Berufung einzulegen.
Billiges Industrie-Silikon verwendet
Frankreichs oberstes Gericht hatte im vergangenen Mai eine Mitverantwortung des TÜV Rheinland in dem Brustimplantate-Skandal endgültig bestätigt. Der TÜV Rheinland Frankreich sei bei der Prüfung der Implantate seinen «Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit» nicht nachgekommen, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris. Der letztinstanzliche Richterspruch war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entschädigung zehntausender betroffener Frauen auf der ganzen Welt.
Der Skandal war 2010 ans Licht gekommen. Damals stellten die französischen Gesundheitsbehörden erstmals fest, dass die Brustimplantate von PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren. Der TÜV hatte sie allerdings von 1997 bis 2010 insgesamt 13 Mal geprüft und als unbedenklich zertifiziert. In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland.
Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million der minderwertigen Implantate verkauft. 400'000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon, insbesondere in Lateinamerika. Auch in Deutschland waren tausende Frauen von dem PIP-Skandal betroffen.