Weitere Angaben zum Fall oder zum betroffenen Leistungserbringer machte das BAG nicht. Das Amt verlangt die Rückzahlung von Rechnungen, die im Zusammenhang mit Testkosten mutmasslich zu Unrecht gestellt worden seien, hiess es. Die Verfügung dazu war zuletzt noch nicht rechtskräftig.

In einem anderen Fall leitete die Behörde strafrechtliche Schritte ein. Gegen wen, gab sie nicht bekannt. Auch in dem Fall geht es um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten.

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Während der Corona-Pandemie hatten Testzentren teils falsch oder doppelt abgerechnet. Die Finanzkontrolle rügte im September den Bund, er habe zu wenig gegen den Missbrauch unternommen. 2020 und 2021 finanzierte der Bund Testkosten im Umfang von 2,7 Milliarden Franken. Er übernahm die Kosten, abgerechnet wurde über die Krankenkasse.