Das getestete Hydre-Lärmradar weise ein sehr leistungsfähiges technisches Niveau auf, teilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Der Lärmradar funktioniert wie eine Radarfalle zur Geschwindigkeitsüberwachung. Das Gerät misst die Lautstärke der Fahrzeuge und löst beim Überschreiten eines gewissen Grenzwertes ein Foto aus.

Das Pilotprojekt fand letzten Sommer in Genf in einem städtischen Umfeld mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 30 und 60 Kilometern pro Stunde statt. Getestet wurde auf vier Strassenabschnitten. Täglich tappten 100 bis 200 Fahrzeuge in die Radarfalle, wie die CH-Media-Zeitungen berichteten. Der Lärmgrenzwert lag bei 80 Dezibel.

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70 Prozent der zu lauten Fahrzeuge waren Motorräder. Jeder zehnte Motorradfahrer wurde geblitzt, hiess es weiter. Danach folgten Autos mit 17 Prozent und Lastwagen und Busse mit 13 Prozent.

Lärmgrenzwert muss definiert werden

Derzeit gibt es keinen Grenzwert für unnötigen Lärm, der von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden muss. Die Beschwerden über zu laute Fahrzeuge hätten in den letzten Jahren sicher zugenommen, teilte das Bafu mit. Ausserdem würden die gemessenen Höchstwerte für Lärm immer höher werden. Bei dem in Genf durchgeführten Test lag der Höchstwert für ein Auto bei 117 und für ein Motorrad bei 110 Dezibel.

Die Schwelle für Schmerzen und direkte Hörschäden liegt bei 120 Dezibel. Die Gefahrenschwelle liegt bereits bei 90 Dezibel. Die Studie empfiehlt die Schwelle von 82 Dezibel, wodurch etwa jedes 200. Fahrzeug im städtischen Gebiet zu laut wäre, schrieben die Zeitungen.

Fehlende gesetzliche Grundlage

Mit dem Einsatz von Lärmradarfallen könnten die Polizeikorps effizienter werden und Personalkosten sparen. Die Überprüfung von zu lauten Fahrzeugen erfordere ein grosses Einsatzteam mit dem verhältnismässig nur wenige Fahrzeuge kontrolliert werden, schrieb das Bafu. Wie bei einem Geschwindigkeitsradar gäbe es später auch Kontrollen der aufgezeichneten Daten, sodass keine falschen Bussen ausgeteilt werden.

Aktuell gibt es dafür in der Schweiz noch keine rechtliche Grundlage. Nach Abschluss der Pilotversuche wird der Bund über das weitere Vorgehen entscheiden, teilte das Bafu weiter mit.