Von den gestiegenen Strompreisen sind auch die SBB betroffen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht deshalb vor, dass das Bahnunternehmen den Bahnstrompreis auf das nächste Jahr hin moderat erhöhen darf. 

SBB-Energie erwarte dieses Jahr wegen der gestiegenen Strompreise ein Defizit von 180 Millionen Franken, teilte das BAV am Montag mit. Für 2023 und mutmasslich für die Folgejahre sei anzunehmen, dass die Energiepreise auf einem hohen Niveau bleiben.

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Für 2023 habe dies keine Auswirkungen auf die Billettpreise, hiess es bei den SBB auf Anfrage. Die Preise für das kommende Jahr seien von Alliance Swiss Pass bereits festgelegt worden. Ob Tarifmassnahmen nötig sein werden, werde die Branchenorganisation erst 2023 prüfen.

Auf Antrag der SBB habe das BAV darum die Absicht, den Bahnstrompreis für nächstes Jahr per 1. Januar 2023 von heute 10,5 auf 13,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Damit werde die gesetzliche Vorgabe, dass die Bahnstromkosten gedeckt werden müssen, erfüllt. Die Erhöhung entspreche einem Aufschlag von rund 70 Millionen Franken pro Jahr.

SBB-Energie ist im Auftrag des BAV als Systemführerin für die Bereitstellung und die Lieferung von Bahnstrom verantwortlich. Grösstenteils produziert SBB-Energie laut BAV diesen Strom mit eigenen Wasserkraftwerken. Einen Teil der Elektrizität beziehe das Unternehmen von anderen Produzenten beziehungsweise auf dem Markt.

Das BAV sieht vor, dass die Erhöhung differenziert auf die verschiedenen Verkehrssparten übertragen wird. Im Fernverkehr werde die Erhöhung vollständig überwälzt (um 3 Rappen), im Regional- und Güterverkehr teilweise (1 Rappen). Damit werde der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verkehrssparten Rechnung getragen.

Mit Energiesparmassnahmen kompensieren

Der Trassenpreis steigt durch diese Erhöhung je nach Verkehrsart um 2 bis 3 Prozent. Er macht laut BAV rund ein Viertel sämtlicher Kosten eines Zuges aus. Das BAV erwarte von den Unternehmen im Personen- und Güterverkehr, dass sie einen Teil der Mehrkosten für den Bahnstrom durch Energiesparmassnahmen kompensieren.

Durch den administrierten Bahnstrompreis sollen Mehrbelastungen über mehrere Jahre verteilt werden können. Damit die vorgesehene Erhöhung umgesetzt werden könne, müsse die Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang angepasst werden. Das Amt werde vorgängig dazu den Preisüberwacher und die weiteren betroffenen Bundesämter anhören.

Das BAV werde abhängig von der weiteren Entwicklung der Energiepreise über weitere Anpassungen per Ende 2023 entscheiden. Bleibe das Preisniveau auf dem aktuellen Niveau, sei zu prüfen, welche Transportsparten im Schienenverkehr 2024 von den höheren Bahnstrompreisen betroffen sein werden. Für 2025 werde gemeinsam ein neues Geschäftsmodell für die Bahnstromversorgung erarbeitet.

Das BAV unterstütze im Weiteren die Absicht der SBB, die Erneuerung und den Ausbau der einheimischen Bahnstromproduktion zu beschleunigen, hiess es.

(sda/mth)