Er hat an seiner Sitzung vom Mittwoch eine ausserordentliche Anpassung der Tierzuchtverordnung gutgeheissen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Die Erhöhung des Kredits geht auf einen Entscheid des Parlaments zurück. Die neuen Beiträge, mit denen einheimische Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status gefördert werden sollen, gehen zulasten der Beiträge für züchterische Massnahmen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft listet als gefährdete Rassen mit Schweizer Ursprung etwa die Appenzellerziege oder die Nera-Verzasca-Ziege auf. Die angepasste Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

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