Angestossen hat die Änderungen im Umweltschutzgesetz die Kommission für Umwelt und Raumplanung des Nationalrates (Urek-N). Ihr Entwurf konkretisiere einen Schwerpunkt der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates, hält die Landesregierung fest. Ziele seien nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion.
In Zeiten der steigenden Unsicherheit und von Lieferengpässen könne Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoffen oder importierten Materialien zu verkleinern, schreibt der Bundesrat.
Vorbehalte hat der Bundesrat zur vorgeschlagenen generellen Lockerung des Monopols der Kantone, die Siedlungsabfälle zu sammeln - er plant einen entsprechenden Antrag. Auch will er nicht, dass die Kantone Grenzwerte für graue Energie bei Gebäuden festlegen können.
(sda/rul)