Wegen der derzeit stabilen und weniger angespannten Stromversorgungslage setzt der Bundesrat eine Massnahme früher als geplant ausser Kraft: Die temporär reduzierte Restwasserabgabepflicht für gewisse Wasserkraftwerke wird per Ende März aufgehoben.

Die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken fällt in zwei Wochen dahin, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Geplant gewesen wäre das Ende der Massnahme für Ende April.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Von der früheren Aufhebung profitieren laut dem Bundesrat vor allem Fischarten wie die Äsche und die Nase, welche gewöhnlich in den Monaten März und April ihre Wanderungen zu den Laichgebieten antreten.

(sda)