Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass die Kantone die Vorlage mit grosser Mehrheit begrüssten. Wichtig sei ihnen eine wirksame Kontrolle und Aufsicht, die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens sowie die Vernetzung mit der Wissenschaft. "Insbesondere wird begrüsst, dass der Bund Auftraggeber der unabhängigen Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs wird und damit die Verantwortung für eine wirksame Kontrolle übernimmt."

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Der Bund wird die Kantone bei der Umsetzung vorläufig auch finanziell unterstützen. Eine solche Beteiligung solle über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) erfolgen, schrieb die Landesregierung. Einem ersten Antrag zur Finanzierung sei im Rahmen des aktuellen Umsetzungsplans bis 2023 entsprochen worden.

Limitierter Versuchsbetrieb

E-Voting-Versuche sollen auf maximal dreissig Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und schweizweit maximal zehn Prozent aller Stimmberechtigten limitiert werden. Die Limiten schränkten den Einsatz von E-Voting ein und liessen den Kantonen dennoch genügend Spielraum bei der Einführung, hiess es.

Die Digitalisierung der politischen Rechte soll laut dem Bundesrat über E-Voting hinaus im Dialog mit den Kantonen, der Wissenschaft und den betroffenen Organisationen weitergeführt werden. Es seien verschiedene Forderungen an die Regierung herangetragen worden. So werde zum Beispiel verlangt, dass künftig alle E-Voting-Systeme und ihre Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz offengelegt werden.

Abrupter Stopp Mitte 2019

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat nach Versuchen in mehreren Kantonen entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er begründete dies mit Sicherheitsproblemen.

Seit dem Rückzug von Abstimmungssystemen der Post und einzelner Kantone stehen in der Schweiz keine E-Voting-Systeme mehr zur Verfügung. Zuvor hatten ab 2004 laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.