Die Verträge für die bestehenden drei Reservekraftwerke in Birr#AG, Cornaux#NE und Monthey#VS laufen Ende Frühling 2026 aus. Zurzeit verhandelt der Bund mit möglichen Projektanten über den Bau möglicher neuer Reservekraftwerke. Für diese fehlt aber noch eine definitive Rechtsgrundlage.

Heute ist der Betrieb dieser fossil betriebenen Anlagen in der bis Ende 2026 befristeten Winterreserveverordnung geregelt. Der Bundesrat will sie künftig im revidierten Stromversorgungsgesetz verankern, das im Parlament hängig ist.

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Mit Blick auf die zeitaufwendige Projektarbeit soll der Bund Mittel zur Verfügung haben, um Kosten für Vorleistungen zu decken, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Dies für den Fall, dass die Revision des Stromversorgungsgesetzes nicht gelingt.