Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen untersagt, ihren Partnern in Verträgen die Preisgestaltung vorzuschreiben, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Beispielsweise sollen Buchungsplattformen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten.

Die Beherbergungsbetriebe müssten in ihrer Preisgestaltung frei sein, argumentiert der Bundesrat in seinem Communiqué. Durch die Neuregelung könnten sie den Direktvertrieb stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

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Neu könnten betroffene Betriebe, aber auch Verbände klagen. In Fällen, in denen Kollektivinteressen oder eine Vielzahl von Personen betroffen sind, wäre auch der Bund zu Klagen berechtigt. Strafrechtliche Sanktionen sind keine vorgesehen.

Mit dem Vorschlag setzt der Bundesrat eine Forderung des Parlaments um. Dieses muss sich nun erneut mit dem Thema befassen.