Die Landesregierung hat die Vernehmlassung zur Verlängerung der Winterreserveverordnung bis Ende 2030 eröffnet, wie sie am Freitag mitteilte. Das Parlament ist derzeit dabei, die heute auf Notrecht beruhende Regelung auf eine ordentliche gesetzliche Basis zu stellen. Um eine Lücke bis zur Inkraftsetzung des revidierten Stromversorgungsgesetzes zu verhindern, soll nun die Verordnung verlängert werden.

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Die Verlängerung ermöglicht laut dem Bundesrat, die Verträge mit den Betreibenden der bestehenden Reservekraftwerke in Birr, Monthey und Cornaux sowie der Notstromgruppen zu verlängern. Das sei nötig, weil eine zeitlich nahtlose Ablösung durch neue Reservekraftwerke nicht realistisch sei.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Juni.