Dabei geht es darum, ob und wie die Schweizer Regierung allenfalls EU-Sanktionen gegen die russische Staatsspitze übernimmt. Ob es zu weiteren Anpassungen bei den bestehenden Sanktionen kommt, war ebenfalls noch offen, teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag auf Anfrage mit. "Die Situation wird laufend analysiert."

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Die Schweiz hat am Freitag die ersten von der EU erlassenen Sanktionen teils direkt übernommen. Das WBF passte die Bestimmungen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Ukraine-Konflikt entsprechend an. 363 Personen und 4 Unternehmen wurden neu auf die entsprechende Sanktionsliste aufgenommen.

Mit diesen dürften Schweizer Finanzunternehmen keine neuen Geschäfte machen. Bereits bestehende müssen sie sofort dem Bund melden. Die gelisteten Personen dürften zudem nicht mehr in die Schweiz einreisen.

Die EU setzte in der Nacht auf Samstag neue Sanktionen in Kraft. Diese zielen darauf ab, Russland und seiner Wirtschaft erheblichen Schaden zuzufügen. Dafür werden zum Beispiel die Refinanzierungsmöglichkeiten des Staates und ausgewählter privater Banken und Unternehmen eingeschränkt. Zudem erliess die EU Ausfuhrbeschränkungen für strategisch wichtige Güter.

Darüber hinaus setzte die EU Putin und Lawrow auf ihre Sanktionsliste. Das Aussenministerium in Moskau teilte mit, die beiden hätten keine Konten im Westen. Auch die USA und Grossbritannien verhängten Sanktionen gegen Putin und Lawrow.